Am 23. April 2024 fand das erste Treffen der neu formierten CBAM-Expertengruppe der sog. DG TAXUD statt (Taxation and Customs Union). In der neuen CBAM-Gruppe sind Vertreter der EU-Länder, von (Industrie-)Verbänden und NGOs sowie Beobachter von Drittstaaten repräsentiert. Als CIELFFA-Vertreter arbeitet Herr Schönemeyer in dieser Arbeitsgruppe mit. Aufgabe dieser Gruppe ist es, die Europäische Kommission in der derzeitigen Übergangsphase des CBAM zu beraten und künftige Regelungen mitzugestalten.
Hier einige Ergebnisse des ersten Treffens:
- Die DG TAXUD stellte den Arbeitsplan bis 2025 vor: Die CBAM-Verordnung soll in 2025 geringfügig überarbeitet werden, jedoch nur in Bezug auf einige technischen Aspekte, die dann in 2026 zum Tragen kommen. Substanziellere Änderungen wie bspw. eine mögliche Ausdehnung des CBAM auf andere Sektoren oder Produkte nachgelagerter Wertschöpfungsstufen wird es erst zu einem späteren Zeitpunkt geben.
- Die Kommission plant bis Ende 2024 einen Bericht zur weiteren Planung solch einer möglichen Ausdehnung auf nachgelagerte Produkte.
- Die DG TAXUD präsentierte erste Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Berichtsquartal Q4 2024: Über 15.300 fertige Berichte wurden für diesen Zeitraum eingereicht, rund 3.000 verblieben im Entwurfsmodus. Aus Deutschland kamen mit rund 2.200 Berichten anzahlmäßig die meisten Berichte, nach Polen (2.000) und Italien (1.900). Die größten Mengen an CBAM-Importgüter kamen aus der Ukraine, der Türkei, China, Kanada und Brasilien.
CBAM Information:
Mehr zu CBAM auf den Seiten der DG TAXUD.
FAQs der DG TAXUD (pdf)