Die Arbeitsgruppe einigte sich auf eine Ergänzung der CO2-Richtlinie bezüglich der Regelung von Schrott. Um eine einheitliche Regelung für die Einbeziehung von Schrott zu gewährleisten, wurde der Punkt 6.1. sowie der letzte Absatz unter Punkt 10 neu eingefügt. Diese Vorgehensweise ist auch mit der Zertifizierungsgesellschaft abgestimmt.
Bitte beachten Sie, dass der Leitfaden für die beteiligten Unternehmen nicht verbindlich ist. Es bleibt den Unternehmen unbenommen, eine alternative Berechnungsmethode anzuwenden.
Die aktuelle und geänderte Fassung des Leitfadens kann hier heruntergeladen werden .